5.4.2 Da eine blosse Sanierung nach dem Gesagten nicht als bessere Lösung angesehen werden kann, weder im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Stabilität noch aus Sicht des Naturschutzes, ist zu fragen, ob die von der Bauherrschaft geplante Ersatzlösung eine Wiederherstellung des bestehenden Zustands oder zumindest einen angemessenen Ersatz darstellt. Damit dies bejaht werden kann, müssen die vom Gutachten Naturschutz definierten Merkmale erfüllt sein. Die Mauer muss demnach für die Tiere mit einem ebenerdigen Zugang überwindbar bleiben und durch ein Hohlraumsystem Schlupfwinkel sowie einen direkten Anschluss ans Erdreich bieten.