der Langfristigkeit der von der Beschwerdeführerin vorgeschlagenen Lösung einer Sanierung der bestehenden Mauer. Fraglich ist zudem, ob eine Sanierung der bestehenden Trockensteinmauer die gleiche Dauerhaftigkeit aufweisen würde wie ein fachgerechter Ersatz, welcher grundsätzlich auf eine Beständigkeit von 100 Jahren ausgelegt wäre (vgl. Fachbericht der Abteilung Tiefbau BVU vom 18. Mai 2022). Eine Sanierung wäre kaum ebenso effizient und würde weitere Eingriffe bedingen, wenn sich die bestehende alte Substanz der Mauer weiter lockert. Zudem ist anzuzweifeln, ob eine Sanierung auf die Amphibien und Reptilien einen deutlich geringeren Einfluss haben würde.