Die grundsätzliche Durchführbarkeit einer solchen Sanierung wird von der Bauherrschaft nicht in Zweifel gezogen, jedoch brachte sie bereits im Einwendungsverfahren an, dass die Dauerhaftigkeit einer Sanierungslösung zweifelhaft sei (vgl. E-Mail der Bauherrschaft vom 17. Juni 2020, Beilage 9 zur Beschwerdeantwort des Gemeinderats). Aus der Stellungnahme Tragsicherheit geht hervor, dass lediglich vermutet wird, dass der Einbau eines höher liegenden Belags auf der Hauszufahrt oberhalb der Böschung die Situation verschlimmert.