Im Rahmen des Schutzes ist somit in einem ersten Schritt zu untersuchen, welchen Umfang der Eingriff haben muss und ob teilweise auf diesen verzichtet werden kann. Konkret ist vorliegend zu fragen, ob die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Sanierungslösung zielführend ist. Die Bauherrschaft sowie der Gemeinderat gehen davon aus, dass ein vollständiger Ersatz der Mauer erforderlich ist, da die jetzige Sicherung des Hangs ungenügend ist. Die Bauherrschaft macht geltend, dass nur so eine langfristige und saubere Lösung möglich ist.