Darüber hinaus stellen auf der Strasse liegende Steine ein weiteres Unfallrisiko dar, wenn Fahrzeuge darüberfahren oder diesen plötzlich ausweichen. Zu beachten ist sodann, dass die J auch als Schulweg benutzt wird und dementsprechend Kinder betroffen sein könnten. Neben den privaten Interessen der Bauherrschaft besteht damit ein öffentliches Interesse zum Schutz von Leib und Leben der Strassennutzer.