Zu beachten sind dabei sowohl die Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften oberhalb der Böschung, als auch die J am Fuss der Mauer. Für die Zufahrtsstrasse besteht die Gefahr, dass diese durch die Bewegungen im Hang beschädigt wird und somit nicht mehr befahrbar ist. Wie in der Stellungnahme Tragsicherheit festgehalten, kann der jetzige Zustand nicht gewährleisten, dass der Hang und damit die Zufahrt dem Befahren mit einem LKW und insbesondere einem Feuerwehrfahrzeug standhalten würde, ohne partiell abzurutschen. Im schlimmsten Fall könnte daher im Brandfall nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen gelöscht werden.