Sollte der Hang, welcher im derzeitigen Zustand nicht stabil ist, aufgrund einer mangelnden Sicherung durch die bestehende Mauer abrutschen, würde diese mit allergrösster Wahrscheinlichkeit auch die Anlagen betreffen, welche direkt oberhalb der Böschung zu liegen kommen, mitunter also die Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften der Bauherrschaft. Neben den Interessen der Bauherrschaft am ungeschmälerten Erhalt ihres Eigentums sind schwerwiegende Aspekte der Sicherheit betroffen. Zu beachten sind dabei sowohl die Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften oberhalb der Böschung, als auch die J am Fuss der Mauer.