An der Verbesserung der Tragfähigkeit von Böschung und Mauer bestehen neben den Interessen der Bauherrschaft auch öffentliche Interessen. Im Zentrum stehen hierbei sowohl bei den Interessen der Bauherrschaft als auch bei den öffentlichen Interessen die Sicherheitsaspekte. Sollte der Hang, welcher im derzeitigen Zustand nicht stabil ist, aufgrund einer mangelnden Sicherung durch die bestehende Mauer abrutschen, würde diese mit allergrösster Wahrscheinlichkeit auch die Anlagen betreffen, welche direkt oberhalb der Böschung zu liegen kommen, mitunter also die Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften der Bauherrschaft.