Die Beschwerdeführerin bemängelt mit Schreiben vom 13. Oktober 2020, die Stellungnahme Tragsicherheit sei aus rein technischer Sicht geschrieben worden und die Feststellungen würden nicht auf Naturwerte und Anliegen des Ortsbildschutzes achten. Tatsache sei, dass die Böschung zwar steil sei, jedoch mit Bruchsteinmauern gesichert und während Jahrzehnten stabil gewesen sei. Erst die baulichen Veränderungen oberhalb der Böschung hätten zu einem verstärkten Druck auf die Böschung geführt. Unter Berufung auf eine mündliche Auskunft von G. geht die Beschwerdeführerin davon aus, dass die Trockensteinmauer nicht ersetzt werden müsse.