Weiter ist gemäss der Stellungnahme Tragsicherheit zu bezweifeln, dass der Vorplatz oberhalb der Böschung einer Durchfahrt von LKWs wie beispielsweise eines Feuerwehrfahrzeugs standhalten würde, ohne lokal abzurutschen. Des Weiteren legt die Bauherrschaft ein Schreiben der UPC Schweiz GmbH vom 25. Mai 2020 ins Recht, in welchem festgehalten wird, dass sogenannte Ingressstörungen sowie ein vom Projektleiter der UPC Schweiz GmbH vorgenommener Augenschein darauf schliessen lassen, dass innerhalb der Parzelle 436 Erdbewegungen aktiv sind.