5.3.3 Die Bauherrschaft führt aus, der Zustand der Böschung sei betreffend die Tragsicherheit ungenügend und sie müsse daher befestigt werden. Die Bauherrschaft legt als Beleg der Instabilität der jetzigen Situation eine Stellungnahme von G., Eidg. Dipl. Bauingenieur ETH/SIA, H. (folgend Stellungnahme Tragsicherheit), ins Recht. Gemäss der Stellungnahme Tragsicherheit ist der momentane Zustand der Böschung ungenügend und die Böschung ist grundsätzlich zu steil, um eine ausreichende Tragsicherheit zu gewährleisten, weshalb diese ursprünglich durch Bruchsteinmauern gesichert wurde, von welchen noch einzelne Überreste sichtbar seien. Die Stellungnahme