Dies deckt sich auch mit der Aussage der Bauherrschaft, dass anlässlich der Bauarbeiten an der Kreuzung J/QQ., welche den gleichen Hang betrafen, keine entsprechende Population festgestellt wurde. Eine wichtige Bedeutung der Mauer als Trittsteinbiotop ist somit zu bejahen, während deren Bedeutung als Lebensraum zu relativieren ist. 5 von 12 5.3 Eingriff gemäss Art. 18 Abs. 1ter NHG und Art. 14 Abs. 6 NHV