Ein grosser Teil neu erstellter Stütz- und Abgrenzungselemente in der Umgebung der angesprochenen Stützmauer beeinträchtigen oder verunmöglichen eine Passage und damit auch eine Nutzung von Siedlungsflächen durch Kleintiere, v.a. Amphibien und Reptilien. Nachfolgend drei entsprechende Beispiele von Stützmauern im Umfeld (max. 300 m) der im Verfahren betroffenen Mauer (siehe nachfolgende Seite, Aufnahmen, 3.11.2021): Im Fall von Um- oder Ersatzbauten sollten die erwähnten speziellen ökologischen Funktionen dieser Mauer, wenn immer möglich, erhalten oder allenfalls sogar verbessert werden."