Die Bauherrschaft will auf der Parzelle 40 zwei Einfamilienhäuser erstellen. Für die beiden Häuser A und B ist je eine Garage für zwei Autos vorgesehen. Die Garage von Gebäude B hat eine Breite von 5,46 m und eine Länge von 6,08 m. Die Garage wird so in den Gebäudekubus integriert, dass seitlich ein Teil der Garage (2,62 m x 6,08 m) anbautenartig über die Flucht des Hauptgebäudekubus ragt. Dadurch, dass ferner das Garagentor um 92 cm von der Fassadenflucht zurückweicht und nach innen versetzt ist, entsteht eine entsprechende Überdachung, die am angebauten Teil fortgesetzt wird. Die Höhe der Garage, gemessen am angebauten Teil, beträgt 2,77 m.