Ohne weitere Bedeutung ist, dass die an das fragliche Gebäude angrenzende gemeindeeigene K. (R-Platz 10) Fensterstoren mit Alulamellen aufweist. Zwar kann man sich fragen  wie der Gemeinderat dies tut , ob solche Fensterstoren heute noch bewilligungsfähig wären. Die Frage muss hier indessen nicht beantwortet werden, sind die Storen doch vor etlichen Jahren eingebaut worden, so dass sich daraus keine Schlüsse ableiten liessen auf eine allenfalls heute noch inkonsistente Rechtspraxis. Ohnehin treten solche Storen viel diskreter in Erscheinung, da sie nur im Bedarfsfall heruntergelassen werden und sichtbar sind.