3 von 5 Bauten seien Alufensterläden nicht zu erlauben, bei ungeschützten nur an exponierten Stellen zu empfehlen (URS MEIER, Der Fensterladen  Kleines Handbuch zu einem unterschätzten Bauteil, 2018, S. 113). Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege schreibe, dass bei einem historischen Gebäude aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg Metallläden unvereinbar seien. Könnten die Läden nicht repariert werden, sei ein Nachbau in Holz angezeigt (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, Fenster am historischen Bau, Grundsatzdokument vom 22. Juni 2018, Ziffer 2, S. 5; siehe ferner auch