Die historische Bausubstanz ist zu erhalten. Die Veränderung oder Entfernung historisch und künstlerisch wertvoller Gebäudeteile ist in der Regel nicht gestattet (§ 5 Abs. 1 und Abs. 7 Altstadtreglement). In Bezug auf die Gestaltung von Fenstern legt § 6 Altstadtreglement Folgendes fest: Versand: 3 Die Fenster sind in der Regel in Holz auszuführen. … 4 Holzfensterläden bilden die Regel.