RPV sich nicht zwingend nur auf Steildächer beziehen. So war es gerade Ziel, die Nutzung umweltfreundlicher Energien zu fördern, und in Anbetracht dessen, dass gerade auf Flachdächern Solaranlagen oft nicht direkt einsehbar sind und sich daher auch gut in die Umgebung einfügen, würde es stossend erscheinen, solche Anlagen nur im Baubewilligungsverfahren zuzulassen (gl. M. beispielsweise Kanton Bern, Regierungsrat, Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, Januar 2015, Ziff. 2.2 und 2.2.4, sowie Kanton Luzern, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, Richtlinien Solaranlagen – Photovoltaische /