In Bezug auf den Kanton Aargau werden in der Broschüre "Solaranlagen, Grundlagen zur Erstellung" des BVU im Kapitel 2 Gestaltungsgrundsätze beschrieben, nach welchen eine Anlage als genügend angepasst im Sinne von Art. 18a Abs. 1 RPG i.V.m. Art. 32a Abs. 1 RPV gilt. Selbst wenn die Interessen an der Nutzung 2020 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 545