Zürich 1998, § 38 N 129 f. mit Hinweisen). So fehlt es der Beschwerdeführerin nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts am Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines nachträglichen Bewilligungsverfahren, wenn ausschliesslich immissionsrechtliche Rügen geltend gemacht werden (vgl. AGVE 2008, S. 483; VGE III/47 vom 28. August 2007, S. 7 f.). Eine Immissionsklage kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, wenn von einer Solaranlage störende, übermässige Reflexionen ausgehen. … 4.3.5 Schliesslich gilt eine Solaranlage auf einem Dach laut Art. 32a Abs. 1 lit. d RPV nur dann als genügend angepasst, wenn sie als kompakte Fläche zusammenhängt.