Aufgrund der angegebenen hohen Durchlässigkeit der Oberflächengläser wurde zudem ein reflexionsarm ausgestaltetes Produkt gewählt (vgl. Swissolar, S. 30). Durch die dunkle Farbwahl der Module in Kombination mit den schwarzen, matten Aluminiumrahmen fügen sich die einzelnen Module zudem zu einem ruhigen Gesamtbild zusammen, womit die Anlage auch nicht prominent in Erscheinung tritt. Damit ist dem Gemeinderat zuzustimmen, dass die vorliegend erstellte Solaranlage nach dem heutigen Stand der Technik als reflexionsarm ausgeführt gilt und so die Voraussetzung von Art. 32a Abs. 1 lit. c RPV erfüllt.