Es wird einzig festgehalten, dass es wichtig sei, dass die Solaranlage keine Störungen verursache, was auch im Eigeninteresse des Anlageeigentümers sei, um später keine Sanierung der störend reflektierenden Anlage zu riskieren (ARE, S. 15). In der Lehre wird diesbezüglich die Ansicht vertreten, dass diese Anforderung vom Sinn und Zweck her in erster Linie gestalterisch motiviert sei (Swissolar, S. 20; JÄGER, S. 10). Damit solle verhindert werden, dass die Solaranlage prominent in Erscheinung trete und die Umgebung bzw. das Gebäude dominiere.