Dabei bemisst sich der Stand der Technik nach dem öffentlich zugänglichen Fachwissen eines durchschnittlichen Fachmanns. (vgl. IRENE WIDMER, Melde- und Baubewilligungspflicht von Solaranlagen, in: PBG aktuell – Zürcher Zeitschrift für öffentliches Baurecht, 2016/4, S. 18; ZÜRCHER ALEXANDER, Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung nach dem Umweltschutzgesetz, Diss., Zürich 1996, S. 166 f.). Vorliegend lassen jedoch sowohl RPG als auch RPV offen, was unter den unbestimmten Rechtsbegriffen "Stand der Technik" und "reflexionsarm" zu verstehen ist und wie diese auszulegen sind.