… 4.3.2 … Bezüglich der Messweise der Höhe der Solaranlagen auf Flachdächern gilt im Kanton Aargau, dass bei Gebäuden mit geschlossenen Brüstungen nicht die Dachfläche, auf welcher die Solaranlage aufgeständert wurde, Ausgangspunkt der Messung bildet, sondern die relevante Höhe ab Oberkante der Brüstung gemessen wird. Diese darf entsprechend maximal um 20 cm überragt werden (Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Solaranlagen, Grundlagen zur Erstellung, 2. Auflage, Fassung November 2016, Stand November 2019, Ziff. 2.3). … 4.3.3 Weiter setzt die genügende Anpassung der Solaranlage laut Art. 32 Abs. 1 lit.