Solange die Rechtmässigkeit der Solaranlage im Meldeverfahren jedoch nicht überprüft wurde, trägt die Bauherrschaft das Risiko einer allfälligen nachträglichen Überprüfung der Rechtmässigkeit der erstellten Solaranlage (Swissolar, S. 26; ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, S. 49 f.). Mit Blick auf diese Ausführungen erscheint denn auch klar zu sein, dass im Meldeverfahren eine Überprüfung der materiellrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht vorgesehen ist. … 4.3.2 …