Meldeverfahrens nicht miteinbezogen werden, bleibt es ihnen gerade auch im Hinblick auf die Rechtsweggarantie unbenommen, eine im Meldeverfahren zugelassene Solaranlage nachträglich zur Anzeige zu bringen und diese von der zuständigen Baupolizeibehörde auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überprüfen zu lassen, was mitunter zur Durchführung eines ordentlichen nachträglichen Baubewilligungsverfahrens führen kann. Solange die Rechtmässigkeit der Solaranlage im Meldeverfahren jedoch nicht überprüft wurde, trägt die Bauherrschaft das Risiko einer allfälligen nachträglichen Überprüfung der Rechtmässigkeit der erstellten Solaranlage (Swissolar, S. 26;