Unklar ist jedoch, ob die zuständige Behörde die Einhaltung dieser materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenfalls … zu überprüfen hat oder ob im Meldeverfahren die Bauherrschaft allein dafür verantwortlich ist (vgl. ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, S. 48 f. mit weiteren Hinweisen). Die Beurteilung, ob für eine Solaranlage ein Melde- oder Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, obliegt damit in erster Linie dem Bauherrn, der entscheiden muss, ob er bei der zuständigen Behörde ein Baugesuch oder ein Meldeformular einreicht.