Baubewilligungsfreie Solaranlagen dürfen ausgeführt werden, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Grundsätzlich steht fest, dass durch die Einführung des Meldeverfahrens der Aufwand sowohl für die Bauherrschaft als auch für die zuständige Behörde im Vergleich zum Baubewilligungsverfahren deutlich reduziert werden sollte (vgl. Swissolar – Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie, Leitfaden Solaranlagen gemäss Art. 18a des Raumplanungsgesetzes mit Empfehlungen an Projektträger und Behörden, Juli 2017, 2. Ausgabe, S. 6).