4.2.1 Damit eine Solaranlage im Meldeverfahren und ohne Baubewilligung realisiert werden kann, muss sie zunächst die formell-rechtlichen Voraussetzungen von Art. 18a RPG i.V.m. Art. 32a Abs. 1 RPV erfüllen. Demnach muss die Solaranlage in der Landwirtschafts- oder Bauzone liegen und auf einem Gebäudedach angebracht sein. Beim Gebäude darf es sich jedoch nicht um ein Baudenkmal von nationaler oder kantonaler Bedeutung handeln (Art. 18a Abs. 3 RPG). Weiter wird vorausgesetzt, dass sich die Solaranlage als genügend angepasst erweist. … Dabei konkretisiert 536 Verwaltungsbehörden 2020