Ziffer 5.2 IVHB, welche als unteren Referenzpunkt nur die Fassadenlinie bezeichnet, ist diesbezüglich ungenau. Dass auch bei zurückversetzten Fassaden der untere Referenzpunkt lotrecht unter dem oberen auf dem massgebenden Terrain liegt, nicht auf der Fassadenlinie, wird deutlich bei der Messweise der Höhe der Fassaden von in der Höhe gestaffelten Gebäuden (Terrassenhäuser, § 17 BauV). Anders als die Vollgeschosszahl, wird die Fassadenhöhe bei in der Höhe gestaffelten Gebäuden nicht für jeden Gebäudeteil separat ermittelt (vgl. Ziff. 6.1 IVHB). Dies zieht zwangsweise nach sich, dass für die Bestimmung der Fassadenhöhe als unterer Referenzpunkt nicht die Fassadenlinie massgebend ist.