3.2 IVHB). Der untere Referenzpunkt zur Berechnung der Fassadenhöhe liegt demnach lotrecht unter dem oberen Referenzpunkt (vgl. Figur 5.2 IVHB). Weiter hat in den Fällen, wo eine Baute über eine oder mehrere zurückversetzte Fassaden verfügt, jede Fassade für sich die Fassadenhöhe einzuhalten. Damit werden überhöhte zurückversetzte Fassaden verhindert. Der untere Referenzpunkt liegt dabei wiederum lotrecht unter dem oberen Referenzpunkt, auf dem massgebenden Terrain. Ziffer 5.2 IVHB, welche als unteren Referenzpunkt nur die Fassadenlinie bezeichnet, ist diesbezüglich ungenau.