72 Fassadenhöhe (gemäss IVHB) - Auch zurückversetzte Fassaden, einschliesslich zurückversetzte Brüstungen von Flachdachbauten, müssen die – lotrecht zu messende– Fassadenhöhe einhalten. Davon ausgenommen sind einzig Fassaden von Attikageschossen, die im 45-Grad-Winkel (um das Mass ihrer Höhe) gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurückversetzt sind. Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 31. Januar 2020 (EBVU 19.138) Aus den Erwägungen