Die Vorlage ist an den Gemeinderat zurückzuweisen zur Neuvorlage an die Einwohnergemeindeversammlung im Sinn der Erwägungen. Der Gemeinderat hat eine fundierte Interessenabwägung vorzunehmen und entsprechend diesem Ergebnis beim Sagikanal grundsätzlich zumindest einen Abstand für Bauten und Anlagen und namentlich auf der Parzelle 1820 gegebenenfalls einen weitergehenden Gewässerraum festzusetzen. Bei den nötigen Abklärungen soll dann auch die neue Situation mit der Einlaufregulierung des Sagikanals berücksichtigt werden. … 54 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) Zonenkonforme Erschliessung einer privaten Bauparzelle über eine ÖBA-Zone