2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 347 den die Beschwerdeführenden stellten, um weitere Erkenntnisse zu erhalten, gutgeheissen. Demgemäss ist die Beschwerde bezüglich des Sagikanals teilweise gutzuheissen. Die Planung kann im Bereich Sagikanal noch nicht genehmigt werden. Die Vorlage ist an den Gemeinderat zurückzuweisen zur Neuvorlage an die Einwohnergemeindeversammlung im Sinn der Erwägungen.