55 Lärmgutachten Die Kosten für ein nötiges Lärmgutachten gehen unabhängig vom Verfahrensausgang zu Lasten der Inhaberin oder des Inhabers der lärmigen Anlage. Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 4. Januar 2019 (EBVU 18.684) 350 Verwaltungsbehörden 2019 Aus den Erwägungen