Der Beschwerdeführer macht diesbezüglich geltend, eine Parkierungsgebühr von Fr. 80.– für ein zweimaliges Parkieren für die Dauer von je 6 Stunden sei ein "Wucherpreis" und niemals akzeptierbar. Zwar lässt sich feststellen, dass die Gebühr von Fr. 80.– pro Monat, die gemäss der Regelung des Reglements bereits ab einem zweimaligen Parkieren in einer Woche bezahlt werden muss, im interkommunalen Vergleich eher hoch angesetzt ist. Im Vergleich mit privatwirtschaftlich angebotenen Alternativen steht die von der Gemeinde festgelegte Gebühr allerdings nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis.