Die Voraussetzungen für die Einführung einer Begegnungszone sind somit grundsätzlich erfüllt. Auch lässt sich nicht mit Ernst bestreiten, dass eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 20 km/h kleinere Sichtzonen (Reduktion der Knotensichtweite um 10 m gegenüber Tempo 30 km/h) erforderlich und Strassen mit fehlenden Sichtzonen sicherer macht (vgl. BVU, Abteilungen Tiefbau und Verkehr, Merkblatt Sicht an Konten und Ausfahrten vom 1. März 2011). Der Umstand, dass bis heute keine grösseren Unfälle amtlich registriert sind, macht dieses Sicherheitsdefizit nicht inexistent.