Die Sichtweiten an der J.-, R.- und W.-strasse sowie B.-weg sind bei Tempo 50 ungenügend. Damit entstehen durch von Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer.  Die Sichtweite in der Kurve B.-weg / W.-strasse ist bei Tempo 50 ungenügend. Damit entstehen durch von Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer. 502 Verwaltungsbehörden 2018