unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h; das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt (Art. 22b SSV). Begegnungszonen können sowohl in Wohnzonen mit geringem motorisiertem Individualverkehr (MIV) wie auch im Bereich von Geschäften realisiert werden. Sie bezwecken die Erhöhung der Verkehrssicherheit, ferner aber auch die Steigerung der Attraktivität des Strassenraums. Die Verkehrsmassnahme will eine Vielfalt von Nutzungen möglich machen und die Verkehrsbedingungen für den Langsamverkehr verbessern.