70 Begegnungszone (Tempo-20-Zone) - Geeignetheit von Tempo-20-Zonen in Wohnquartieren mit verkehrsarmen Strassen; Nutzung der Strassen durch Kinder für Spiel und Sport (Erw. 2.1) - Die Gemeinden verfügen in der Handhabung der Zonierung von Geschwindigkeitsherabsetzungen über eine grosse Freiheit (Erw. 2.2). - Inhalt des erforderlichen Gutachtens (Erw. 2.3 und 3) - Kombination von Begegnungszonen mit einem Fahrverbot in Ausnahmefällen (Erw. 5) Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 9. Februar 2018 (EBVU 17.191). Aus den Erwägungen