Ohnehin sind diese Interessen im Rahmen der Interessenabwägung ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist vorliegend zweifelsohne der Standort an der Nordostfassade, auf welche lediglich das Bad, der Korridor und die (Wohn-)Küche orientiert sind, erheblich besser geeignet als die übrigen Gebäudeseiten, auf 2018 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 519