Mit der von der Abteilung für Umwelt BVU ebenfalls erwähnten betrieblichen Regulierung alleine lassen sich die Immissionen nicht auf das Niveau der Planungswerte beim Küchenfenster reduzieren. Daneben sind aber noch weitere Möglichkeiten denkbar, wie die Planungswerte sowohl beim Küchenfenster als auch bei den übrigen lärmempfindlichen Räumen in der Umgebung eingehalten werden können, beispielsweise mittels einer Schallabschirmung nach oben oder – wenn der von der Abteilung für Umwelt BVU vorgeschlagene Standort nicht optimal sein sollte – der Verschiebung an einen alternativen Standort.