Sofern der Anlagebetreiber die Betriebsdauer der Wärmepumpe in der Nacht überprüfbar reduziert, ist für die Berechnung des Beurteilungspegels eine entsprechende Korrektur vorzunehmen (Bsp. Betriebszeit in der Nacht max. 6 h Betrieb, ergibt eine Pegelkorrektur von -3 dB(A)). 3. Mit einem anderen möglichen Standort auf der Parzelle Nr. 438 (als der im obig genannten Punkt vorgeschlagen) lässt sich mit der Verdampfereinheit keine erhebliche Lärmreduktion auf die umliegende Nachbarschaft und auf den Eigentümer der Wärmepumpe, erwirken.