ist gegenüber dem Küchenfenster somit um 6 dB(A) überschritten. Lärmschutz- und Vorsorgemassnahmen Mit einer technisch- und betrieblich möglichen sowie auch wirtschaftlich tragbaren Lärmschutzmassnahme ist es aus unserer Sicht lösbar, dass der Beurteilungspegel von 45 dB(A) in der Nacht am Küchenfenster eingehalten wird. 1. Der geplante Standort der Verdampfereinheit müsste der Fassade entlang um ca. 4–5 m nach Norden (an die Ecke des Hauses) versetzt werden.