sitzer somit die gesetzlichen Vorgaben auch gegenüber dem eigenen Gebäude einzuhalten. 6.2 6.2.1 Strittig ist vorliegend zum einen, ob die Planungswerte auch gegenüber der eigenen Liegenschaft der Bauherrschaft auf Parzelle 438 eingehalten sind. Die Wärmepumpe ist in einem Abstand von ca. 0,5 m vor der Nordostfassade des Gebäudes Nr. 2233 vorgesehen. Auf diese Gebäudeseite weisen das Badezimmer, die Küche und das Treppenhaus. Die nordöstlichen Schlafzimmer verfügen über keine Fenster an der Nordostfassade.