6. Planungswerte 6.1 6.1.1 Unbestrittenermassen hält die fragliche Wärmepumpe die Planungswerte gegenüber dem nächstgelegenen lärmempfindlichen Raum auf der Nachbarparzelle (Parz. 2692 der Beschwerdeführenden) ein, mit errechneten 37 dB(A) (vgl. Erw. 5.3 hiervor) gar deutlich. Strittig ist indes, ob die Planungswerte auch gegenüber der eigenen Liegenschaft der Bauherrschaft auf Parzelle 438 eingehalten sind. Dabei sind sich die Beschwerdeführenden und der Gemeinderat zunächst darüber einig, dass die Planungswerte auch dieser Liegenschaft gegenüber eingehalten werden müssen. 6.1.2 Diese Auffassung ist zutreffend.