Die Aufstellung des Abluftventilators gegenüber dem Gebäude der Beschwerdeführenden sei falsch, weil das Gebäude der Beschwerdeführenden dasjenige sei, das den kleinsten Abstand zum Gebäude der Bauherrschaft aufweise. Zudem seien Schalldämpfungsmassnahmen zu ergreifen. Indem das nicht erfolge, werde das Vorsorgeprinzip verletzt. 510 Verwaltungsbehörden 2018