Zudem habe die geplante Wärmepumpe mit einem tiefen Schallleistungspegel von 54 dB(A) und einer Heizleistung von 11,80 kW nach heutigem Stand der Technik bessere Eigenschaften als der Durchschnitt solcher Anlagen. Der Abstand zum Nachbargebäude betrage ca. 16,00 m, und der Planungswert von 45 dB(A) in der Nacht sei mit einem Belastungswert von 40 dB(A) deutlich unterschritten. Das Vorsorgeprinzip werde damit eingehalten. Die Beschwerdeführenden machen demgegenüber geltend, bei der Küche handle es sich entgegen der Auffassung des Gemeinderats um einen lärmempfindlichen Raum, da es eine Küche mit Wohnanteil sei.