Hörbarkeit der Impulshaltigkeit sei nicht vorhanden, weshalb die Pegelkorrektur K3 null beträgt. Zusätzlich wurde ein Sicherheits- und Vorsorgezuschlag von 3 dB hinzugerechnet. So bemessen kam man im Lärmschutznachweis vom 30. Juni 2016 zum Ergebnis, dass der Beurteilungspegel Lr 40 dB(A) betrage, womit der Planungswert von 45 dB(A) eingehalten sei. In einem weiteren Lärmschutznachweis vom 15. September 2016 wurde die Distanz zum Empfänger mit lediglich 14,5 m bemessen und die Hörbarkeit der Impulshaltigkeit als schwach hörbar eingestuft (Pegelkorrektur K3 von 2 dB), woraus ein Beurteilungspegel Lr von 40,8 dB(A) resultierte. Die Abteilung für Umwelt BVU beurteilte den Lärmschutz-