der LSV regelt den Lärm von Heizungs-, Lüftungsund Klimaanlagen (vgl. Ziffer 1 Abs. 1 lit. e). Danach beträgt der bei neuen ortsfesten Anlagen in der Empfindlichkeitsstufe II … massgebende Planungswert bei Tag, d.h. von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr, 55 dB(A) und bei Nacht, d.h. von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, 45 dB(A) (vgl. Ziffer 2 und 31 Abs. 1 des Anhangs 6 der LSV). 5.4 Zur Ermittlung der aus dem Betrieb der Wärmepumpe resultierenden Aussenlärmimmissionen (Luftschall) wurde im Rahmen des Baugesuchs am 30. Juni 2016 ein Lärmschutznachweis erstellt. Ausgangspunkt bildete dabei der Schallleistungspegel des fraglichen Wärmepumpenmodells von 54 dB(A). Weiter ging man von einer